Albrecht Meydenbauer Die Albrecht-Meydenbauer-Medaille wird von der DGPF in Gedenken an Albrecht Meydenbauer für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Photogrammetrie und Fernerkundung verliehen.

 

meydenbauer medaille 2022 heipke v2

Verleihung der Albrecht-Meydenbauer-Medaille an Prof. Christian Heipke zur DGPF-Jahrestagung in Dresden 2022
(Foto: T. Luhmann)

 

Preisträger

 
2024 Prof. Dr.-Ing. Hans-Gerd Maas Dresden  
2022 Prof. Dr.-Ing. Christian Heipke Hannover  
2020 Prof. Dr.-Ing. Thomas Luhmann Oldenburg  
2017 Prof. Dipl.-Ing. Albrecht Grimm Hilchenbach  
2009 Dipl.-Ing. Frank Scholten Berlin  
1996 Obering. Rudolf Meyer Radebeul  
1992 Prof. Dr. Dr. Gerd Hildebrandt Freiburg i.Br.  
1988 Dr.-Ing. Otto Hofmann München  
1986 Prof. Dr.-Ing. Hans-Karsten Meier Oberkochen  
1985 Dr.-Ing. Erwin Pape Bonn  

 

 

 

 

 

 

 

 

Albrecht Meydenbauer Medaille

Stiftungsstatuten [1985, BuL 53(3): 90]

Zur Erinnerung an ALBRECHT MEYDENBAUER, den ersten Anwender der Photogrammetrie in Deutschland, stiftet die Deutsche Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung (DGPF) eine ALBRECHT MEYDENBAUER-MEDAILLE und beschließt dazu das folgende Stiftungsstatut
 
(1) Stiftungsabsicht
  Sinn der Stiftung ist es, besondere Leistungen auf dem Gebiet der Photogrammetrie und Fernerkundung auszuzeichnen. Die MEYDENBAUER-Medaille kann an jede lebende Persönlichkeit des In- und Auslandes verliehen werden, die nachhaltig die Entwicklung oder Anwendung der Photogrammetrie oder Fernerkundung beeinflußt, beziehungsweise kontinuierlich zur Förderung der Photogrammetrie oder Fernerkundung beigetragen hat.
   
(2) Form und Häufigkeit der Verleihung
  Die ALBRECHT MEYDENBAUER-Medaille zeigt das Bildnis ALBRECHT MEYDENBAUERS. Sie wird mit einer Urkunde in loser Folge bei einer Mitgliederversammlung, einer wissenschaftlich - technischen Jahrestagung der DGPF oder einer anderen geeigneten Veranstaltung verliehen.
   
(3) Verleihungsrat
  Über die Vergabe der Medaille entscheidet ein Verleihungsrat, dem folgende fünf Mitglieder angehören:
a) Der Vorsitzende der DGPF
b) Der Stellvertretende Vorsitzende der DGPF
c) Ein Vertreter der privaten photogrammetrischen Dienstleistungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland
d) Ein Vertreter eines fachbezogenen Industrieunternehmens in der Bundesrepublik Deutschland
e) Der Inhaber eines Lehrstuhls für Photogrammetrie / Fernerkundung an einer deutschen Universität.

  Die Berufung der Mitglieder c)-e) in den Verleihungsrat erfolgt durch den Vorstand der DGPF.
Sie endet automatisch alle 2 Jahre. Wiederberufung ist möglich.
Den Vorsitz im Verleihungsrat führt der Vorsitzende der DGPF.
Die Entscheidung über die Verleihung wird mit einfacher Mehrheit getroffen.
   
(4) Verleihung
  Die Verleihung und alle mit ihr in Verbindung stehenden Vorgänge erfolgen unter Ausschluß
des Rechtsweges.
   
(5) Stiftungsaufwand
  Der finanzielle Aufwand für die Stiftung, einschließlich des Aufwandes für den Verleihungsrat,
wird von der DGPF getragen.
   
(6) Stiftungsbeschluß
  Den Stiftungsbeschluß faßte die DGPF auf ihrer Mitgliederversammlung am 9. Oktober 1984 in Karlsruhe. Das Stiftungsstatut wurde vom Vorstand der DGPF im Januar 1985 beschlossen.
   
Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft
für Photogrammetrie und Fernerkundung                     gez. Prof. Dr. H. SCHMIDT-FALKENBERG