DGPF - Recht und Geodaten

Recht und Geodaten
Leitung: Stefan Wagenknecht,Dr. jur. Dipl.-Ing. Rita Eggert (DGfK)

Mit der Konstituierung der Gemeinsamen Kommission Recht und Geodaten der Deutschen Gesellschaft für Kartographie e. V. (DGfK) der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung e. V. (DGPF) und der Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e.V. (DVW) nimmt die Zusammenarbeit der Geo-Fachverbände auf operativer Ebene zunehmend Gestalt an. Ganz im Sinne der Bremer Erklärung zur Verbändezusammenarbeit bündelt die gemeinsame Kommission fachliches Wissen und Arbeiten sowie gemeinsame Interessen der im Geoinformationswesen tätigen und in den Verbänden organisierten Personen, seien es Geodäten, Photogrammeter,Kartographen oder Juristen, vor allem zu den rechtlichen Aspekten beim Erheben, Verarbeiten, Bereitstellen und Nutzen der Geoinformationen. Mitglieder aus allen drei Fachverbänden tragen ihr Wissen und ihre Erfahrungen aus den jeweiligen Fachgebieten zusammen, erörtern diese und geben die Ergebnisse in Form von Empfehlungen, Stellungnahmen, Veröffentlichungen und Beiträgen in Symposien an die Verbandsgremien, an die Verbandsmitglieder und an die Öffentlichkeit weiter. Neben den „klassischen“ Rechtsbereichen Urheber- und Verlagsrecht sowie Datenschutzrecht treten zunehmend Auswirkungen von EU-Richtlinien (z.B. INSPIRE) und Rechtsnormen zur digitalen, elektronischen Datenverarbeitung in den Fokus. Objekte des fachlichen und rechtlichen Interesses sind nicht mehr nur Karten und Geodaten – sei es in analoger oder digitaler Form, seien sie öffentlichen oder privaten Ursprungs – sondern zunehmend auch Geodatendienste, die den rechtlichen Normen zur Datenkommunikation unterliegen.

 

Arbeitsgebiete – Terms of Reference

Die gemeinsame Kommission Recht und Geodaten der Fachgesellschaften DGfK, DGPF und DVW
haben einen Leitfaden zum Urheberrecht herausgegeben (aktualisierte Fassung 2020).

Fragen zum Urheberrecht begegnen uns heute im Arbeitsleben und in der Freizeit in vielen Bereichen, etwa bei der Verwendung von Texten, Bildern, Multimediadateien, Geodaten und Karten.
Zum Beispiel: „Was darf ich mit Karten und Geodaten machen?“ oder „Wie kann ich urheberrechtlich geschützte Werke und Datenbanken nutzen?“

Antworten auf diese Fragen gibt der Leitfaden „Urheberrecht leicht gemacht“, den die Gemeinsame Kommission Recht und Geodaten der Deutschen Gesellschaft für Kartographie (DGfK), der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung (DGPF) und der Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement (DVW) zusammengestellt hat.

Der Leitfaden soll Ihnen und Ihrem beruflichen und privaten Umfeld den Umgang mit urheberrechtlichen Fragen im Alltag erleichtern. Er wendet sich vor allem auch an Hochschullehrer, Studenten, Lehrer und Schüler, die bei ihrer täglichen Arbeit Geodaten und Karten nutzen. Für die Weiterleitung des Leitfadens in Ihrer Familie, an Ihren Bekanntenkreis, Ihre Kolleginnen und Kollegen, Kommilitoninnen und Kommilitonen, Mitschülerinnen und Mitschüler sowie an Freundinnen und Freunde Ihrer Kinder sind wir dankbar. Anmerkungen und Hinweise zur Weiterentwicklung des Leitfadens nehmen wir gerne entgegen. Der gesamte Inhalt des Leitfadens „Urheberrecht leicht gemacht“ unterliegt dem Urheberrecht der o. g. Gesellschaften. Wir freuen uns, wenn Sie den Leitfaden weitergeben, vervielfältigen oder z.B. auf Ihren Internetseiten öffentlich zugänglich machen. Bitte geben Sie als Quelle stets an: © DGfK – DGPF – DVW  2020.

„Urheberrecht leicht gemacht“


Mit der Konstituierung der Gemeinsamen Kommission Recht und Geodaten der Deutschen Gesellschaft für
Kartographie e. V. (DGfK) der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung e. V. (DGPF) und
der Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e.V. (DVW) nimmt die Zusammenarbeit der Geo-Fachverbände auf operativer Ebene zunehmend Gestalt an.

Ganz im Sinne der Bremer Erklärung zur Verbändezusammenarbeit bündelt die gemeinsame Kommission fachliches
Wissen und Arbeiten sowie gemeinsame Interessen der im Geoinformationswesen tätigen und in den Verbänden organisierten Personen, seien es Geodäten, Photogrammeter,Kartographen oder Juristen,  vor allem zu den rechtlichen Aspekten beim Erheben, Verarbeiten, Bereitstellen und Nutzen der Geoinformationen. Mitglieder aus allen drei Fachverbänden tragen ihr Wissen und ihre Erfahrungen aus den jeweiligen Fachgebieten zusammen, erörtern diese und geben die Ergebnisse in Form von Empfehlungen, Stellungnahmen, Veröffentlichungen und Beiträgen in Symposien an die Verbandsgremien, an die Verbandsmitglieder und an die Öffentlichkeit weiter.

Neben den „klassischen“ Rechtsbereichen Urheber- und Verlagsrecht sowie Datenschutzrecht treten zunehmend Auswirkungen von EU-Richtlinien (z.B. INSPIRE) und Rechtsnormen zur digitalen, elektronischen Datenverarbeitung in den Fokus. Objekte des fachlichen und rechtlichen Interesses sind nicht mehr nur Karten und Geodaten – sei es in analoger oder digitaler Form, seien sie öffentlichen oder privaten Ursprungs – sondern zunehmend auch Geodatendienste, die den rechtlichen Normen zur Datenkommunikation unterliegen.

Empfehlenswerte Informationen:
-          01.07.2013 Konstituierung der Gemeinsamen Kommission Recht und Geodaten von DGfK, DGPF und DVW

Weitere Mitglieder:

  • Ernest McCUTCHEON, Karlsruhe (DGfK)
  • Dietrich DIETZ, Stuttgart
  • Berthold KLAUSER, Karlsruhe (DVW)
  • Ute PLÖTZ, Frankfurt/Main
  • Michael RÖSLER-GOY, München (DGfK)
  • Wolfgang SCHMID, Stuttgart (DGfK)
  • Bernhard SPACHMÜLLER, Schwabach (DGfK)